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ERSTGESPRÄCH & ANAMNESE

Zu Beginn erheben wir gemeinsam im Rahmen eines ausführlichen Erstgespräches eine
umfassende Anamnese.

Welche Beschwerden führen Sie zu mir?
Seit wann haben Sie Schmerzen oder eine Bewegungseinschränkung?
Was haben Sie schon alles dagegen unternommen?
Liegt ein Unfallereignis vor oder haben sich die Beschwerden allmählich ergeben?

Im Anschluss erfolgt eine genaue Befunderhebung, bei der mit spezifischen Tests und Untersuchungsmethoden Ihre betroffene Körperregion untersucht wird. Anamnese und Befund sind essentiell um eine weitere Vorgehensweise festzulegen.

Als Wahlarzt besitze ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Gerne führen wir auf Ihren Wunsch hin die Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung durch.

Die Überweisung zu Röntgen-, Labor-, CT- und MRT-Untersuchungen erfolgt gemäß den kassenärztlichen Richtlinien. Diese Leistungen werden ohne Vorauszahlung von der Krankenkasse direkt übernommen.

Zu Beginn erheben wir gemeinsam im Rahmen eines ausführlichen Erstgespräches eine
umfassende Anamnese.

Welche Beschwerden führen Sie zu mir?
Seit wann haben Sie Schmerzen oder eine Bewegungseinschränkung?
Was haben Sie schon alles dagegen unternommen?
Liegt ein Unfallereignis vor oder haben sich die Beschwerden allmählich ergeben?

Im Anschluss erfolgt eine genaue Befunderhebung, bei der mit spezifischen Tests und Untersuchungsmethoden Ihre betroffene Körperregion untersucht wird. Anamnese und Befund sind essentiell um eine weitere Vorgehensweise festzulegen.

Als Wahlarzt besitze ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Gerne führen wir auf Ihren Wunsch hin die Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung durch.

Die Überweisung zu Röntgen-, Labor-, CT- und MRT-Untersuchungen erfolgt gemäß den kassenärztlichen Richtlinien. Diese Leistungen werden ohne Vorauszahlung von der Krankenkasse direkt übernommen.